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Ausnahmeantrag Gebührenordnung 2016

21. April 2016, in Newsticker

 

Die Mitgliederversammlung des SVPS hat am 2. April 2016 einen Ausnahmeantrag für die Disziplin Voltige hinsichtlich der Gebührenordnung 2016 genehmigt: Für alle international Startenden in Voltige – unabhängig der Kategorie – werden die für den Nachwuchs geltenden Gebühren für internationale Nennungen abgerechnet. Konkret bedeutet dies, dass für die Teilnahme an 1 bis 3 Turnieren pro Jahr pro definitive Nennung pro Gruppe CHF 50.– zu bezahlen sind, pro Einzelteilnehmer und pro Pas-de-Deux sind es CHF 40.–. Ab 4 Turnieren sind pauschal CHF 250.– zu bezahlen – dies pro Gruppe, Einzelteilnehmer und Pas-de-Deux.

Über die Gebührenordnung 2017 wird die Herbst-Mitgliederversammlung am 29. Oktober 2016 bestimmen.

Text: SVPS