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Alles Rollkur oder was? Das Interview.

7. März 2014, in Heisses Eisen

Seit dem 1. Januar 2014 ist die Rollkur in der Schweizer Tierschutz-Verordnung verboten. Im Artikel 21 ist – zum ersten Mal im europäischen Tierschutzrecht – ein ausdrückliches Verbot der Rollkur festgelegt. Gefordert sind nun die Verbände. Wie soll ein Rollkurverbot in der Schweiz umgesetzt werden? Wann ist ein Pferd aufgerollt? Wer überprüft Reiter die ihre Pferde aufrollen und somit quälen? Welche Strafen drohen?

pferdonline interviewt Hans Wyss, Direktor Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.

pferdonline: Hans Wyss, sie sind selber Tierarzt. Wie definieren Sie Rollkur?

Hans Wyss: Wenn ich die Rollkur jemandem beschreiben muss, dann beschreibe ich sie als ein extremes Überdehnen, also ein «Einrollen» des Pferdehalses, das unter Zwang geschieht, so dass sich das Pferd aus dieser Haltung nicht aus eigener Kraft befreien kann. Dies kann mit grober Handeinwirkung geschehen, oder eben auch mit einem Hilfszügel.

Besteht da nicht die Gefahr, dass Reiter die einen Schlaufzügel gebrauchen allzu schnell verdächtigt werden? 

Nein, das glaube ich nicht. Richtig eingesetzt ist der Schlaufzügel kein Problem.

Die FEI hat die Definition, dass nicht länger als 10 Minuten das Pferd aufgerollt geritten werden darf. Nun sagen Sie nicht mehrere Minuten, was heisst das?

Das heisst, dass die Rollkur nicht praktiziert werden soll, dass aber ein Pferd sicher nicht länger als eine Minute im eingerollten Zustand fixiert werden darf.

Warum wurde es nötig, ein Rollkur-Verbot in eine nationale gesetzliche Verankerung zu nehmen?

Das Thema Rollkur ist international zu einem wichtigen Thema geworden. Deshalb wurde dieses Verbot in die Verordnungsrevision aufgenommen. Wir müssen uns einfach bewusst werden, dass wir Sport treiben mit Tieren und nicht mit Sportgeräten.

Wer war Initiant dieses Rollkurverbotes?

Wir haben in unserem Bundesamt die Verordnungsrevision vorbereitet, zu der dann alle interessierten Kreise in einer Anhörung Stellung nehmen konnten. Alle Reaktionen waren übrigens positiv, auch die des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport. Da ich selber seit 40 Jahren Reitsport betreibe, wollte ich bewusst diese Diskussion anstossen. Aber beschlossen wurden diese neuen Bestimmungen vom Bundesrat.

Werden denn in der Schweiz viele Pferde rollkurähnlich geritten?

Ich glaube nicht, dass sehr häufig bewusst die Rollkur praktiziert wird. Aber rollkurähnliches Reiten kommt natürlich schon vor.

Warum braucht es denn ein rechtliche Bestimmung?

Die Tierschutzverordnung legt fest, wie man Tiere halten muss und wie mit ihnen umgegangen werden muss. Es gab schon seit jeher eine Liste von verbotenen Handlungen bei Tieren in der Tierschutzverordnung. Dies kann auch mithelfen, dass ein gewisses Umdenken stattfindet. Früher hatte man zum Beispiel den Hunden die Schwänze coupiert, nun ist es seit 15 Jahren verboten und man fragt sich: Wie konnte man früher nur Schwänze coupieren. Vielleicht wird man sich im Pferdesport auch einmal fragen, warum den Pferden gewaltsam der Kopf auf die Brust gezerrt wurde.

Wie wollen Sie dieses Gesetz durchsetzen? Es wird unmöglich sein an jedem Turnier einen Richter an den Abreiteplatz zu stellen, geschweige denn der Überprüfung der Reiter zu Hause.

Dies ist nun in erster Linie Sache der Verbände, wie sie dieses Verbot umsetzen. Es ist aber auch denkbar, dass wir zusammen mit den Kantonstierärzten, die für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung zuständig sind, ein paar Spezialisten ausbilden, die dann Stichprobenkontrollen bei Veranstaltungen durchführen können.

Was wäre denn ein Strafmass, falls es zu einer Anzeige und dann zu einer Verurteilung kommen würde?

Normalerweise eine Geldstrafe.

Welche Reaktionen haben Sie aus Reiterkreisen erhalten?

In der Anhörung haben alle betroffenen Verbände und Organisationen positiv reagiert. Einige Reiter waren schon erstaunt. Aber das wird sich auch legen.

Weitere Informationen unter:

 Achtung! Anmerkung zum Foto: Dieses Bild ist ein Symbolbild und wurde eigens für dieses Interview gestellt. Dieses Pferd wird nie in dieser Haltung geritten. Es handelt sich um ein Bild im Stehen.  Gina Kern