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Rollkurverbot in der Schweiz – der Film zum Kriterienkatalog

17. März 2015, in Aktuell, Heisses Eisen

Seit dem 1. Januar 2014 ist das Barren von Springpferden sowie die sogenannte Rollkur in der Schweiz gemäss einer entsprechenden Ergänzung der Tierschutzverordnung verboten. Nun hat der Schweizerische Verband für Pferdesport konkrete Massnahmen erarbeitet. Er sensibilisiert und bildet seine Offiziellen aus. Sie sollen sicher und überzeugt das Verhalten von Reiter und Pferd auf dem Abreitplatz einordnen und beurteilen, um bei allfälligen Grenzüberschreitungen sofort einzugreifen.

Der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS setzt sich für eine nachhaltige Wirkung zum Wohl der Pferde ein. Um dies in Bezug auf die Einordnung der Rollkur zu gewährleisten, müssen als Erstes die Definitionen geklärt werden. Wie wird die Rollkur eigentlich erkannt? Wann ist eine Kopf-Hals-Stellung zu tief? Wann fühlt sich das Pferd nicht mehr wohl unter dem Reiter und anhand welcher Verhaltensanzeichen sieht man dies? Die Schweiz hat den Film der FN übernommen und eingeschweizert.

Hier gehts zum Link des SVPS

Achtung: Bild ist gestellt! Dieses Pferd wird nie in Rollkurhaltung geritten.