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Fall Werth – das offizielle Statement der Deutschen Reiterliche Vereinigung FN

18. März 2014, in Archiv

Medikationsverfahren gegen Isabell Werth eingestellt

Warendorf (fn-press). Das Große Schiedsgericht (1. Senat) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat das Verfahren gegen Dressurreiterin Isabell Werth wegen verbotener Medikation des Pferdes El Santo eingestellt. Das Große Schiedsgericht begründet dies mit Paragraph 927a der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO), wonach das Schiedsgericht ein Verfahren „bei leichteren Verstößen“ mit Zustimmung des Beschuldigten einstellen kann. Für diesen legte das Schiedsgericht zugrunde, dass die im Urin des Pferdes El Santo nachgewiesene Menge des Medikaments Cimetidin nach einem weiteren eingeholten Sachverständigengutachten keine medikamentöse Wirkung gehabt habe. Zudem sei der Einsatz von Cimetidin im internationalen Turniersport erlaubt.

Das Große Schiedsgericht teilt damit die Auffassung der Disziplinarkommission in erster Instanz, dass überhaupt ein Verstoß gegen die Anti-Doping und Medikamenten-Kontrollregeln (ADMR) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung vorlegen hatte, stufte diesen aber als leichteren Verstoß ein.

FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau sagte: „Es ist gut, dass das Verfahren innerhalb unseres Verbandsrechtssystems zum Abschluss gekommen ist und der Sport jetzt wieder in den Vordergrund rücken kann.“

Isabell Werth muss die Kosten des Verfahrens tragen und eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro an das Deutsche Kuratorium für Therapeutisches Reiten zahlen.

Quelle: St. Georg online
Foto: www.ll-foto.de