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Ferdi Hodel nimmt Stellung in der Bauernzeitung zum Vorwurf der Tierquälerei

4. Februar 2015, in Newsticker

Das Bezirksgericht Affoltern hat Ferdi Hodel (49) der fahrlässigen Tierquälerei schuldig gesprochen. Der Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbandes will das Urteil allerdings nicht akzeptieren.

«Ist der Zürcher Bauernpräsident ein Tierquäler?», titelte der SonntagsBlick vor knapp zwei Jahren. Nun hat das Bezirksgericht Affoltern entschieden: Ja, Ferdi Hodel ist schuldig. Der aktuelle Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbandes wurde gestern wegen fahrlässiger Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 250 Franken, insgesamt also 10’000 Franken verurteilt. Damit folgte sie nicht der Anklage.
Diese hatte Hodel, seiner Frau und einer Helferin vorgeworfen, das kurz zuvor verkaufte Springpferd Satin Cheveyo (6) beim Verladen misshandelt zu haben. Dabei zog sich das Tier schwere Rückenverletzungen zu und musste zwei Monate später eingeschläfert werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte dafür eine Verurteilung wegen Tierquälerei und eine Geldstrafe von 32’400 Franken gefordert. Die Begründung des Gerichts wieso die Strafe reduziert wurde, steht noch aus.
Die Gerichtsverhandlung fand bereits im Oktober statt, nun wurde das Urteil gefällt. Die Frau Hodels und die Helferin wurden vom Bezirksgericht ebenfalls schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 1200 bzw. 300 Franken belegt. Wie die Strafe Hodels sind auch sie auf Bewährung ausgesprochen worden, dies für eine Dauer von zwei Jahren.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Hodels Anwältin hat bereits angekündigt, den Fall vors Kantonsgericht weiterzuziehen. (Quelle Blick und SDA)

 

Nun nimmt Ferdi Hodel Stellung. Zum Artikel in der Bauernzeitung hier.