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Fall Werth: Einstweilige Verfügung gegen FN aufgehoben

5. März 2014, in Archiv

Im Rechtsstreit mit der fünfmaligen Dressur-Olympiasiegerin Isabell Werth hat FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach einen Punktsieg errungen. Das Landgericht Münster hat die von Werth Anfang Februar im Rahmen ihres Medikationsfalles erwirkte einstweilige Verfügung gegen den Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) aufgehoben. Der Antrag der Reiterin wurde zurückgewiesen, Werth müsse die Kosten des Verfahrens tragen, teilte die FN mit.

Werth hatte Lauterbach eine Äußerung über den Inhalt und das Ergebnis von zwei Sachverständigengutachten untersagen wollen, die in dem Verfahren wegen verbotener Medikation ihres Pferdes El Santo NRW eingeholt worden waren. Lauterbach hatte die Äußerung in Zusammenhang mit der Richtigstellung einer Pressemitteilung eines Sponsors getätigt. Das Gericht sah es nach der mündlichen Verhandlung nicht mehr als glaubhaft an, dass diese Äußerung falsch verstanden werden könnte.

„Wir freuen uns über die klare Entscheidung des Gerichts“, sagte Lauterbachs Anwalt Walter Scheuerl. Das Gericht habe bestätigt, dass sich der Generalsekretär während eines laufenden Ordnungsverfahrens wegen einer positiven Medikationskontrolle sachlich zu Wort melden könne, wenn es darum gehe, unrichtige Darstellungen eines Sponsors richtigzustellen. „Damit hat das Gericht eine Entscheidung getroffen, die auch über die Deutsche Reiterliche Vereinigung hinaus mit Blick auf künftige Verfahren im Bereich des Sportrechts Strahlkraft entfalten kann“, sagte Scheuerl.

Werth war im vergangenen November von der FN wegen einer verbotenen Medikation von El Santo für sechs Monate gesperrt worden. Die Olympiasiegerin bestreitet allerdings weiterhin ihre Unschuld und kündigte rechtliche Schritte gegen den Verbandsentscheid an.

Quelle: ran.de/SID