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Bundesrat lockert die Bestimmungen zur Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone

4. April 2014, in Reportagen

Mit der Medienmitteilung des Bundesrats vom 2. April 2014 wurde Klarheit geschaffen bezüglich einer Gesetzesrevision, die in der Pferdebranche seit Herbst 2013 für grosse Aufregung sorgte. Nach fast 10-jährigen Verhandlungen werden die Bestimmungen zur Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone gelockert. Die nun sehr prompte Einführung der neuen Bestimmungen (in Kraft treten 1. Mai 2014) erstaunt und ist erfreulich, auch wenn weiterhin Probleme bestehen.

Künftig können bäuerliche Pferdehalter, die den Status eines landwirtschaftlichen Gewerbes erfüllen, zonenkonform eigene sowie Pensionspferde halten und dafür notwendige Infrastruktur wie Ställe, Allwetterausläufe, Reitplatz und Führanlagen erstellen. Auch kleinere Landwirtschaftsbetriebe werden die Möglichkeit erhalten, in bestehenden Gebäuden Pensionspferde zu halten. Neubauten und Reitplätze bleiben ihnen allerdings verwehrt. Die Anzahl Pferde wird in beiden Fällen nur noch durch das Vorhandensein von Weideflächen und von einer überwiegend betriebseigenen Futtergrundlage limitiert. Bisher durften nur landwirtschaftliche Gewerbe Pensionspferde beherbergen, und Reitplätze wurden ihnen nicht bewilligt. Die Pensionspferdehaltung durfte zudem nur ein Nebeneinkommen zu der „echten“ landwirtschaftlichen Aktivität erwirtschaften.

Die Neuerungen bringen vor Allem den grossen landwirtschaftlichen Gewerben, aber auch den kleineren Landwirtschaftsbetrieben erhebliche Vorteile im Vergleich zu der jetzigen Gesetzeslage. Pensionspferdehaltung kann sich künftig zu einem echten und interessanten Betriebszweig für bäuerliche Pferdehalter entwickeln, und es ist sogar möglich, vollständig auf diesen Betriebszweig umzustellen.

Nicht bäuerlichen Hobbypferdehaltern wird es weiterhin möglich sein in der Landwirtschaftszone in bestehenden Gebäuden, die nahe ihrer Wohnbaute liegen, eigene Pferde zu halten. Anders als heute dürfen sie künftig so viele Tiere halten, wie sie selber betreuen und tiergerecht unterbringen können. Die vorgeschlagene Limitierung auf zwei Pferde wurde gestrichen.

Eine Erleichterung, die tatsächlich allen Pferdehaltern zu Gute kommt, ist die Möglichkeit, befestigte Ausläufe künftig grösser dimensionieren zu dürfen als heute, im Maximalfall bis zu 150 m2 pro Pferd. Der Auslauf darf auch zum Reiten benutzt werden, wenn dadurch seine Hauptfunktion als Platz für die freie Bewegung der Tiere nicht beeinträchtigt wird. Da die Ausläufe in der Regel unmittelbar an den Stall angrenzen müssen, könnte dies aber oftmals verunmöglicht sein. Es ist ebenfalls untersagt, die Ausläufe mit Wänden zu begrenzen oder zu überdachen.

Was im Unterschied zu heute unter den neuen Bestimmungen nicht mehr möglich sein wird, ist das Erstellen von Ausbildungsplätzen für das Einreiten von Jungtieren auf bäuerlichen Pferdezuchtbetrieben, die nicht den Status eines Landwirtschaftlichen Gewerbes erreichen. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dieser Verlust auf die Schweizer Pferdezucht haben wird.

Auf der anderen Seite bleibt es kleineren Landwirtschaftsbetrieben und Hobbypferdehaltern weiterhin untersagt, Weideunterstände zu bauen, auch wenn diese einfach abzubauen sind. Dies führt zu einer markanten Ungleichheit in der Behandlung der Pferde!

Noch nicht voraussehbar ist die konkrete Umsetzung der neuen Bestimmungen durch die Kantone. Diverse neue Möglichkeiten sind an Voraussetzungen geknüpft, welche je nach Einzelfall unterschiedlich beurteilt werden dürften. So wird beispielsweise eine Auslauffläche von 150 m2 pro Pferd nur bewilligt, wenn das „äussere Erscheinungsbild“ eines Hofes im Wesentlichen unverändert bleibt und/oder die Bodenbefestigung ohne grossen Aufwand wieder entfernt werden kann. Ebenfalls wird zu diskutieren geben, wie viele Pferde ein Hobbypferdehalter selber betreuen kann.

Um den Vollzug in den Kantonen zu vereinheitlichen wird es daher zwingend notwendig sein, dass die Vollzugshilfe bzw. Wegleitung kann. den kann. Ebenn. Ebenche esamtes für Raumentwicklung ARE aus dem Jahre 2011 überarbeitet und vernünftig an die neuen Bestimmungen angepasst wird.

Der SVPS freut sich über das durchgehend positive Resultat der breiten Mobilisierung der Pferdebranche Ende letzten Jahres. Die wichtigsten Anliegen wurden in der finalen Version berücksichtigt. Der SVPS, in Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren der Pferdebranche, wird sich auch in Zukunft für die pferdegerechte Haltung einsetzen und wird bemüht sein, diesbezüglich nicht zufriedenstellende Punkte der Legislatur nach Möglichkeit zu korrigieren oder anpassen zu lassen.

Quelle: Medienmitteilung SVPS

Zur Medienmitteilung des Bundesrats vom 02.04.2014
https://www.news.admin.ch

Zu detaillierten Unterlagen der ARE (Berichte, Erläuterungen)
https://www.are.admin.ch/LAT1

Foto: Katja Stuppia